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Startseite » Frequently Asked Questions
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  • 03. Was passiert, wenn ein Trainer einen talentierten Spieler an den SBFV meldet?
  • 02. Was passiert nach der Sichtung?
  • 01. Wann und wo sind Sichtungen?
  • Abmeldung

Weitere mögliche Finanzhilfen für Vereine

Grundsätzlich sind Vereine auch für die Finanzhilfen des Bundes für Unternehmen antragsberechtigt. Es muss aber in jedem Fall individuell geprüft werden, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. 

Wichtig: Nur Steuerberater können hier Anträge stellen. Vereine müssen sich also mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, damit dieser die Antragsberechtigung prüft und dann auch einen Antrag stellt. 

Die Antragsfrist wurde mittlerweile (vom 31.12.20) auf 31.01.2021 angepasst.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Bundeshilfen:

Überbrückungshilfe II

November-, Dezember- und Neustarthilfe


 

Erstellt/Stand: 
18.12.2020, 15:36Uhr
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Fragen zum "alternativen Spielmodus"
Wann und wie der Spielbetrieb 2021 fortgesetzt werden kann, ist derzeit noch offen.
Der Verbandsvorstand hat hierzu allerdings Anfang Dezember einen Beschluss über das grundsätzliche Vorgehen gefasst, dieser Beschluss sieht für Spielklassen mit 15 und mehr Mannschaften ggf. einen Wechsel in einen alternativen Spielmodus (verkürzte Rückrunde) vor. 

Hier sammeln wir Fragen zum alternativen Spielmodus. Insbesondere Termine und/oder Rahmenspielpläne können allerdings noch nicht genannt werden, da diese a
bhängig von der allgemeinen Entwicklung der Situation und der jeweiligen Verordnungslage sind. Sobald es hierzu konkrete Aussagen möglich seid, werden wir darüber informieren.

Wie werden im alternativen Spielmodus die Auf- und Absteiger ermittelt?
Die Teams der jeweiligen Tabellenhälfte nehmen die Punkte und Tore aus der Vorrunde mit, so dass die Tabellen der geteilten Staffel zu Beginn der verkürzten Rückrunde den Stand der Vorrunde abbilden. Aufbauend darauf wird dann im Modus Jeder-gegen-Jeden (einfach) die verkürzte Rückrunde gespielt.
Die Runde der obere Tabellenhälfte spielt den/die direkten Aufsteiger und evtl. Aufstiegsrunden-Teilnehmer aus. Die untere Tabellenhälfte ermittelt den/die direkten Absteiger und ggf. Teilnehmer an Abstiegsrunden bzw. Relegationsspielen. 

Wie werden die Staffeln mit ungeraden Mannschaftszahlen geteilt?
Bei einer ungeraden Anzahl von Mannschaften wird die Tabelle so geteilt, dass in der unteren Tabellenhälfte sich eine Mannschaft mehr befindet. 

Wie weden im alternativen Modus die Spielorte bzw. die Heimrechte eingeteilt?
Die Zahl der Heim- und Auswärtsspiele soll in der verkürzten Rückrunde für alle Vereine möglichst ausgeglichen sein. Soweit möglich sollen bei der Spielplanung die Ansetzungen aus der Vorrunde berücksichtigt werden.   

Mit wieviel Vorlauf können wir vor dem ersten Spiel rechnen?
Vorgesehen ist derzeit eine Vorbereitungszeit zum Wiederbeginn des Spielbetrieb von 4 Wochen. 

Erstellt/Stand: 
14.12.2020, 13:17Uhr
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Bolzplatz-Förderung
Die Straßenspielkultur ist aus dem Tagesverlauf der Kinder teilweise verschwunden. Durch die steigende Verstädterung und den zunehmenden Medienkonsum gehören Fertigkeiten wie Prellen, Fangen, Werfen, Passen und Schießen nicht mehr zur Alltagsmotorik und sind somit nicht mehr auf eine selbstverständliche Weise in unsere Lebenswelt eingebunden (siehe auch hier: https://ballschule.de/).
Um in unseren Vereinen aber wieder kreative Kinder vorzufinden, welche selbst Lösungen auf und neben dem Platz finden, sollte versucht werden, diesen wieder mehr Eigenverantwortung (bspw. Bewegungs-Hausaufgaben) und freie Spielzeit zu geben. Über allen Zielen im Training sollte ohnehin der Spaß der Kinder am Spielen stehen. Kinder-Trainer sollten Kinder dazu anregen, in ihrer Freizeit auf den Bolzplatz zu gehen.
Weitere Ideen und Informationen:
  • Füchsle-Ballschule online: https://www.scfreiburg.com/verein/engagement/bewegung/fuchsle-ballschule-online
  • Ideen für Bewegungs-Hausaufgaben: https://www.dfb.de/spieler/bis-u-11-spielerin/
  • Miete des Soccer-Courts des SBFV: https://www.sbfv.de/fussball/freizeitsport/streetsoccercourt
Erstellt/Stand: 
10.12.2020, 13:57Uhr
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Erwartungen an Kinder, Kinder-Trainer und Eltern
Beim Kinder-Fußballtraining gibt es verschiedene Akteure, an die verschiedene Erwartungen geknüpft sind. Es lohnt sich, sich darüber Gedanken zu machen und diese klar zu benennen, sie bei einem Elternabend auch gemeinsam zu besprechen, Ideen von Eltern aufzunehmen. Wir konzentrieren uns im Folgenden auf folgende Akteure: Kinder, Kinder-Trainer und Eltern.

Kinder

  • dürfen Kinder sein.
  • dürfen sich frei entfalten.
  • dürfen Fehler machen, um daraus zu lernen.
  • sollen mutig spielen.
  • sind fair und respektvoll gegenüber Mitspielern, Gegenspielern, Schiedsrichtern, Trainern, Eltern, weiteren Menschen im Umfeld des Vereins.
  • versuchen in jedes Training und zu jedem Spiel zu kommen.
  • sagen bei Verhinderungen aus wichtigen Gründen dem Trainer immer rechtzeitig persönlich ab. 

Kinder-Trainer

  • bringen Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit.
  • schaffen Begeisterung, unterstützen positiv und loben.
  • lassen die Kinder frei spielen.
  • unterstützen die Kinder beim „Lernen“.
  • schaffen für alle Kinder Erfolgserlebnisse.
  • vermitteln einfache Regeln.
  • haben ein offenes Ohr für alle Kinder.
  • denken vom Kind aus.
  • vermeiden lange Wartezeiten.
  • sorgen dafür, dass jedes Kind immer einen Ball hat.
  • sorgen dafür, dass das Training immer in kleinen Spielfeldern gestaltet wird und jedes Kind so viel Ballzeit hat wie möglich.
  • gestalten Aufgaben einfach.
  • üben spielerisch und verpacken Übungen und Spielformen in Geschichten.
  • denken sportartenübergreifend.
  • sind Spaßmacher und Mitspieler.
  • sind Tröster und Streitschlichter.
  • sind Erzieher, Mensch und Freund.
  • sind Förderer jedes einzelnen Kindes.
  • sind Vorbild in jeder Situation.
  • haben einen klaren Ablauf für das Training (Beginn, Ende: Gemeinsames Ritual).
  • gehen verantwortungsvoll mit ihrer wichtigen Aufgabe um.
  • versuchen dafür zu sorgen, dass jedes Kind eine 100%-ige Trainingsbeteiligung hat, dokumentieren diese und informieren die Kinder immer wieder über den aktuellen Stand (gute Möglichkeit, um Trainingsfleiß zu loben).
  • geben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Verein ab.
  • geben den Ehrenkodex des Badischen Sportbunds beim Verein unterschrieben ab.
  • wissen, dass die Entwicklung jedes einzelnen Kindes wichtiger ist als das Ergebnis von Wettkämpfen.
  • binden Eltern ein (z.B. Familien-Training: 1-2 Mal pro Saison werden alle Familien-Mitglieder der Kinder zu einem gemeinsamen Spiele-Nachmittag auf dem Platz eingeladen).
  • versuchen sich regelmäßig fortzubilden.

Eltern

  • unterstützen ihre Kinder.
  • versuchen dafür zu sorgen, dass ihr Kind eine 100%-ige Trainingsbeteiligung hat.
  • lassen ihre Kinder frei spielen.
  • halten Abstand zu den Spielfeldern bei Training und Spiel.
  • leben den Fair-Play-Gedanken vor.
  • nehmen am Vereinsleben teil:
  • Mitarbeit/Kuchenspende bei Jugendturnieren
  • Mitarbeit beim Platz-Aufbau
  • Fahrdienst bei Auswärtsspielen
  • Trikots waschen
  • unterstützen das Trainerteam.
  • loben ihre Kinder.
  • wissen, dass Erlebnis vor Ergebnis steht.
  • feuern die eigene Mannschaft an.
  • respektieren Gegner, Trainer-/Schiedsrichterentscheidungen.
  • nehmen an Familien-Trainings teil.
  • nehmen an Elternabenden teil.
Erstellt/Stand: 
10.12.2020, 12:34Uhr
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Rituale – ein fester Rahmen für das Kinder-Training
Bei den ganz Kleinen sind feste Rituale wichtig. Begrüßung und Trainingsbeginn sollten deshalb immer nach dem gleichen Muster ablaufen. Wir empfehlen die ersten fünf bis zehn Minuten als reine „Frei-Spiel-Zeit“ zu deklarieren, um den Kindern die Möglichkeit zu geben in „Ruhe“ anzukommen und sich frei und kreativ zu bewegen. Dazu braucht es keine Übungen oder Abläufe, sondern nur Bälle und ein freies Feld. Danach sind die Kinder wesentlich aufnahmefähiger.

Anschließend trifft man sich an einem festgelegten Ort an welchem die Begrüßung stattfindet. Danach kann das eigentliche Training beginnen. Hilfreich können folgende Orte und Rituale sein:

• Akustische Signale – zum Beispiel: Drei Mal Pfeifen = Treffpunkt für alle an Ort x (vor allem zu Beginn und am Ende des Trainings hilfreich)
• Festgelegte Orte – zum Beispiel: Jacken-, Bälle-, Trinkflaschenparkplatz (bspw. drei Reifen)
• Begrüßungs- und Verabschiedungs-Rituale (Abklatschen/Fuß-Gruß, Zusammenkommen, Kreis machen, unterschiedliche Landessprachen nutzen)
• Geburtstags-Rituale – zum Beispiel: wenn ein Kind/Trainer Geburtstag hat, wird gemeinsam gesungen und das Geburtstags-Kind darf sich eine Spielform aussuchen
• Eltern-Ritual – zum Beispiel: bei einem Trainings-Termin pro Monat treffen sich die Eltern im Clubheim zum Kaffee trinken
• Ideen der Kinder einbinden
Erstellt/Stand: 
10.12.2020, 12:32Uhr
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Wie und wann geht der Spielbetrieb 2021 weiter?
Der Spiel- und Trainingsbetrieb ist durch die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Wütrttemberg derzeit untersagt.
Der SBFV auf dieser Basis bereits eine Ausetzung des Spielbetrieb is zum Jahresende 2020 beschlossen, zudem werden im Winter 2020/21 auch keine Hallenwettbewerbe durchgeführt oder genehmigt.

Wann und wie der Spielbetrieb 2021 fortgesetzt werden kann, ist derzeit noch offen. Der Verbandsvorstand hat hierzu allerdings Anfang Dezember einen Beschluss über das grundsätzliche Vorgehen gefasst, Informationen dazu finden Sie hier

Erstellt/Stand: 
08.12.2020, 12:38Uhr
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Phase 4 - Spielform 2
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:55Uhr
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Phase 3 - Spielform 1
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:54Uhr
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Phase 2 - Spielerisches Üben
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:53Uhr
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Phase 1 - Spiel_Spielform
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:52Uhr
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Phase 4 - Spielform 2
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:51Uhr
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Phase 3 - Spielform 1
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:51Uhr
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Phase 2 - Spielerisches Üben
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:50Uhr
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Phase 1 - Spiel_Spielform
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:49Uhr
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Phase 3 - Spielform 2
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:47Uhr
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Phase 2 - Spielform 1
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:46Uhr
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Phase 1 - Spiel_Spielerisches Üben
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:45Uhr
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Phase 3 - Spielform 2
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:37Uhr
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Phase 2 - Spielform 1
Inhalt in Bearbeitung
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:35Uhr
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Phase 1 - Spiel_Spielerisches Üben
Zu Beginn einer Trainingseinheit bieten sich bei der G-Jugend Fangspiele (immer mit athletischen Zusatzaufgaben) und/oder eine Vielseitigkeitsschulung mit Ball an. Dies muss nicht immer fußballspezifisch sein, was die zahlreichen Beispiele der Ballschule aufzeigen.

Diese Phase sollte zeitlich ca. 25 % der Trainingseinheit (ca. 15 min) ausmachen.
Weitere Informationen: 
G-Jugend_Phase 1_Spiel_Spielerisches Üben_Ballschule.pdf
G-Jugend_Phase 1_Spiel_Spielerisches Üben_Fangspiele.pdf
G-Jugend_Phase 1_Spiel_Spielerisches Üben_Vielseitigkeit mit Ball.pdf
Erstellt/Stand: 
30.11.2020, 15:23Uhr
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Was mache ich, wenn im Verein ein Corona-Fall auftritt?
Wir haben zum Thema "Corona-Fall im Verein" eine Info-Seite angelegt. Dort finden Sie Informationen, wie zu verfahren ist, wenn ein positiver Fall im Verein auftreten sollte. Die Seite finden Sie unter folgendem Link:
https://sbfv.de/corona-fall-im-verein

Erstellt/Stand: 
31.07.2020, 15:10Uhr
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Informationen zur Hygienekonzepten für Vereine
Zum Thema Hygienekonzept haben wir eine gesonderte Infoseite aufgebaut. Diese finden sie unter: 

https://www.sbfv.de/hygienekonzept

Erstellt/Stand: 
03.07.2020, 14:53Uhr
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Was ist im Trainingsbetrieb aktuell erlaubt?
Die Sportanlagen sind durch den Bund-Länder-Beschluss ab dem 2. November bis vorerst Ende November geschlossen. Ein Training jeglicher Art ist somit nicht möglich und rechtlich nicht erlaubt.
Erstellt/Stand: 
25.06.2020, 17:38Uhr
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Soforthilfeprogramm für Sportvereine

Die Landesregierung Baden-Württemberg spannt einen umfänglichen Rettungsschirm für den Sport im Land auf. Darauf verständigte sich das Landeskabinett. Rund 12 Millionen Euro stehen nun für ein Soforthilfeprogramm zur Verfügung. Insbesondere für den ideellen Bereich der über 11.325 Sportvereine in Baden-Württemberg ist diese Zusage der Politik ein positives Signal. Das Programm wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert und im Dezember 2020 auch noch einmal um 7,5 Mio. Euro aufgestockt.

Die Antragsstellung läuft über den Badischen Sportbund. Weitere Informationen mit einer umfangreichen FAQ-Sammlung finden Sie unter: https://www.bsb-freiburg.de/service/soforthilfe-sport

Als Ansprechpartner steht Ihnen Jan Elert (T: 0761-1524633, j.elert@bsb-freiburg.de) vom BSB zur Verfügung.


Weitere Informationen: 
Antrag_Soforthilfe_Sport.pdf
Brief_von_BSB-Praesident_zum_Antrag_auf_Soforthilfe_Sport.pdf
Erstellt/Stand: 
16.12.2020, 16:16Uhr
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Sammlung zum "Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb"

(Update: Der Trainingsbetrieb ist - wie der Spielbetrieb - durch die aktuelle Corona-Verordnung derzeit untersagt)

Hier finden Sie eine Sammlung von Fragen zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb, sowie die Präsentation unserer Web-Info "Zurück auf den Platz" und den DFB-Leitfaden "Zurück auf den Platz".

Weitere Informationen: 
FAQs Wiedereinstieg
Präsentation Web I 19.05.2020
Präsentation Web II 02.06.2020
DFB-Leitfaden
Muster Beispiel Anschreiben Vereinsmitglieder FC Freiburg-St. Georgen
Erstellt/Stand: 
03.12.2020, 12:44Uhr
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Gibt es Haftungsrisiken, wenn das Training nun wieder aufgenommen wird?

(Update: Der Trainingsbetrieb ist - wie der Spielbetrieb - durch die aktuelle Corona-Verordnung derzeit untersagt)

Deshalb haben wir dazu die folgenden Hinweise:
Jeder Verein muss grundsätzlich – und unabhängig von Corona – dafür Sorge tragen, dass bei der Durchführung von Trainingseinheiten die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten beachtet werden. Das heißt, er muss zum Beispiel darauf achten, dass Tore hinreichend gegen ein Umstürzen gesichert sind, dass er ein Mannschaftstraining im Fall eines Unwetters unterbricht oder bei bestimmten Übungen entsprechende Hilfestellung gegeben wird.

In der aktuellen Situation kommt nun noch hinzu, dass die Trainingseinheiten unter Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorgaben, also hier konkret die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten, durchgeführt werden müssen und so u.a. Abstandsgebote, Gruppengrößen und Desinfektionsvorgaben einzuhalten sind. Soweit beispielsweise Kinder das Abstandsgebot nicht wahren und sich nachweislich deshalb infizieren, kann sich die Frage stellen, ob im Rahmen der Aufsichtspflicht hinreichend auf die Einhaltung durch Betreuer geachtet wurde.

Eine rechtliche Verantwortung kommt aber nur dann in Frage, wenn Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz gegeben ist. Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich dabei nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Betreuern in der jeweiligen Situation zugemutet werden kann. Entscheidend ist, was ein verständiger Betreuer nach vernünftigen Anforderungen unternehmen muss, um zu verhindern, dass das Kind selbst zu Schaden kommt oder Dritte schädigt. Kurz gesagt: Gefragt ist Verantwortungsbewusstsein und Vernunft bei allen Trainern und Betreuern. Ein rechtliches Risiko besteht nur dann, wenn eine Befassung mit den Vorgaben überhaupt nicht erfolgt und der Trainingsbetrieb weitgehend sorglos und ohne entsprechende Vorkehrungen aufgenommen wird. 
Erstellt/Stand: 
04.12.2020, 15:45Uhr
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(Haftpflicht-)Versicherungsschutz bei Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs?


(Update: Der Trainingsbetrieb ist - wie der Spielbetrieb - durch die aktuelle Corona-Verordnung derzeit untersagt)

Über den Sportversicherungsvertrag des Badischen Sportbundes (Stand: 01.07.2017) ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und/oder Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des Vereins versichert.

Aus der Durchführung des Vereinsbetriebes heraus und den hiermit einhergehenden Sorgfaltspflichten ist jeder Verein grundsätzlich verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer Personen und Sachen zu verhindern.
Hieraus resultiert, dass die für die Mitgliedsvereine jeweils geltenden gesetzlichen Auflagen und Hygienebestimmungen entsprechend einzuhalten sind. Dies betrifft z. B. den Fall, dass nach den derzeit bestehenden Auflagen ein Hygienekonzept zu erstellen, zu überwachen und fortlaufend zu dokumentieren ist. 

Wird einem Mitgliedsverein des Badischen Sportbundes ein organisatorisches Verschulden zum Beispiel im Zusammenhang mit einer COVID-19 Infektion vorgeworfen, besteht hierfür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages. Weiterhin ist der Mitarbeiter, bzw. das Mitglied des Vereins über den Sportversicherungsvertrag haftpflichtversichert, soweit diese Person als Hygienebeauftragter für den Verein tätig wird.
Der Vorwurf gegenüber einem Mitglied zur Übertragung einer Krankheit ist analog zur Privat-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz erfasst.

Eine abschließende Entscheidung ist nur im jeweiligen Einzelfall möglich. Die Mitgliedsvereine mögen uns deshalb bitte benachrichtigen, falls sie von Schadenfällen aus diesem Bereich betroffen sein sollten. 

 

Quelle: ARAG

Erstellt/Stand: 
20.05.2020, 16:00Uhr
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Vortrag: Finanzielle Aspekte
Erstellt/Stand: 
19.04.2020, 16:00Uhr
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Vortrag: Rechtliche Aspekte
Erstellt/Stand: 
19.04.2020, 16:00Uhr
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Vortrag: Spielbetriebliche Aspekte
Erstellt/Stand: 
19.04.2020, 16:00Uhr
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Präsentation zu den digitalen Tagungen
Hier finden Sie den inhaltlichen Teil der Präsentation aus den digitalen Tagungen.
Weitere Informationen: 
Info-Videokonferenz_bezirke_20200419.pdf
Erstellt/Stand: 
19.04.2020, 16:00Uhr
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Kinderfußball
Zur Saison 2020/2021 werden die Spieltage der G- und F-Jugend auf das neue Konzept "Kinderfußball" umgestellt. Alle Informationen dazu findet ihr hier.
Erstellt/Stand: 
03.04.2020, 8:00Uhr
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Veränderte Bedürfnisse und Bewegungswelten
Beim Amateurfußballkongress 2019 in Kassel hat Prof. Dr. Alexander Woll (Leiters des Instituts für Sport und Sportwissenschaft am Karlsruher Institut für Technologie) über veränderte Bedürfnisse und Bewegungswelten und die damit einhergehenden Herausforderungen für Trainer und Vereine referiert. Die Präsentation dazu haben wir hier eingestellt.
Weitere Informationen: 
Veränderte_Bedürfnisse_und_Bewegungswelten_–_Herausforderung_für_Trainer_und_Vereine_Prof._A._Woll.pdf
Erstellt/Stand: 
02.04.2020, 10:30Uhr
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Bildungszeitgesetz
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.

Der Badische Sportbund Freiburg e.V. ist als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt. Da die Trainerausbildung in Kooperation mit dem Badischen Sportbund Freiburg stattfindet, können ehrenamtlich Tätige für die Trainer C und B Ausbildung Bildungsurlaub beantragen. Seit dem 01.01.2020 ist dies auch für die dreitägigen Fortbildungen zur Lizenzverlängerung möglich.

Weitere Informationen findet ihr direkt beim Badischen Sportbund.
Erstellt/Stand: 
02.04.2020, 10:00Uhr
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Sepp-Herberger-Tag
Der Sepp-Herberger-Tag – ein Fußballfest für Grundschulen und Fußballvereine (SHT) ist eine gemeinsame Veranstaltung von Grundschule und Verein und eignet sich ideal, um eine Kooperation zu starten oder zu festigen. Alle Informationen dazu sind in der entsprechenden Broschüre erklärt.
Weitere Informationen: 
Broschuere_Sepp-Herberger-Tag.pdf
Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 14:00Uhr
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Torsicherung
Das Thema Torsicherung ist bzw. sollte in allen Vereinen ein wichtiges Thema sein. Der DFB hat hierfür ein Dokument mit allen relevanten Informationen zusammengestellt.
Weitere Informationen: 
Verkehrssicherheit_Sportplatz_Mobile_Tore_2020.pdf
Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 11:52Uhr
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ARAG Sportversicherung
Allen Mitgliedsvereinen des SBFV bietet die ARAG Sportversicherung Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Badischen Sportbunds Freiburg e.V.
Darüber hinaus bieten sie auch sportspezifische Zusatzversicherungen für den Vereinsbetrieb an. Weitere Informationen und die Ansprechpartner findet ihr hier.
Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 12:16Uhr
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Arbeitshilfe des Landesjugendring BW
Der Landesjugendring Baden-Württemberg (LJR BW) ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände auf Landesebene und der Stadt- und Kreisjugendringe in Baden-Württemberg. In seiner Broschüre "Arbeitshilfe - Recht haben" werden vor allem die rechtlichen Aspekte von Themen wie Aufsichtspflicht, Kindeswohlgefährdung oder Jugendschutz erläutert.
Weitere Informationen: 
Arbeitshilfe_Recht_Landesjugendring.pdf
Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 12:15Uhr
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Förderung lizenzierter Trainer/innen
Über den Badischen Sportbund Freiburg könnt ihr für alle lizenzierten Trainer/innen die bei Euch im Verein aktiv sind, für jedes Jahr einen Zuschuss beantragen.
Dieser beträgt pro Trainer/in bis zu 500,00 €, egal ob Trainer C oder B Lizenz. Bei der Antragstellung gibt es einiges zu beachten und Fristen einzuhalten, alle Informationen dazu findet ihr hier.

In diesem Zusammenhang sind auch Informationen zum Übungsleiterfreibetrag wichtig. Denn wer im gemeinnützigen Sportverein z.B. nebenberuflich als Übungsleiter oder Trainer tätig ist, kann bis zu 2.400 € im Jahr verdienen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Auch hierzu hat der Badische Sportbund alles wichtige zusammengefasst.
Informationen zum Übungsleiterfreibetrag
Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 12:00Uhr
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Jugendtrainergewinnung
Zur Unterstützung bei der Trainergewinnung hat der DFB ein Plakat erstellt, dass ihr mit Eurem Vereinslogo und einem individuellen Text anpassen könnt.
Alle Informationen dazu findet ihr hier.
Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 12:00Uhr
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FSJ im Sport
Das Freiwillige soziale Jahr im Sport (FSJ im Sport) bietet eine große Chance für Vereine, Unterstützung durch engagierte und motivierte junge Menschen zu erhalten.

Wie wird mein Verein zur Einsatzstelle für Freiwillige?
Welche Kosten kommen auf unseren Verein zu?
Welche Aufgaben kann der FSJ-Absolvent übernehmen?
Diese Fragen werden durch die Präsentation "Informationen zum FSJ im Sport" beantwortet.

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, könnt ihr Euch gerne an unseren Masterplankoordinator Tobias Barth (tobias.barth@sbfv.de) wenden.
Weitere Informationen: 
Informationen zum FSJ im Sport.pdf
Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 11:30Uhr
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Dropout
Dropout im Kinder- und Jugendbereich ist längst auch im Fußball angekommen. Ein interessantes Interview zu dem Thema und wie Vereine dem "Trend" gegensteuern können, erläutert Prof. Dr. Schlesinger, Leiter des Lehr- und Forschungsbereichs Sportmanagement an der Ruhr-Universität Bochum, im Interview auf fussball.de

Weitere Informationen: 
Interview_Drop_Out_Prof. Dr. Schlesinger.pdf
Erstellt/Stand: 
30.03.2020, 19:16Uhr
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Kooperationsmöglichkeiten
Schule und Verein: gemeinsam am Ball! – Von einer Kooperation zwischen Verein und Schule/Kindergarten können beide Seiten vielfältig profitieren. Wichtig ist, dass im Sinne einer ersten Kontaktaufnahme Schulen und Vereine aufeinander zugehen – egal, wer dabei die Initiative ergreift. Für Vereine bietet es die große Möglichkeit sich auch außerhalb der "täglichen Vereinsarbeit" im Dorf oder der Stadt zu engagieren und zudem neue Mitglieder/Spieler für die Jugendmannschaften zu gewinnen. 

Was dabei zu beachten ist und welche Möglichkeiten einer Kooperation bestehen haben wir euch in der folgenden Präsentation zusammengestellt. Außerdem findet ihr die Ausschreibung des Badischen Sportbundes zur Beantragung von Fördermitteln.

Weitere Informationen: 
Kooperation_Verein_Schule_KiGa.pdf
BSB_Ausschreibung_Kooperation_2020-2021.pdf
Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 14:15Uhr
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Kinderschutz
Täglich werden Kinder auf unseren Fußballplätzen trainiert. Die Jugendtrainer und Ehrenamtlichen in den Vereinen bringen dabei großes Engagement und Einsatz ein, investieren viel Zeit und leisten vorbildliche Arbeit. Trotzdem kann das Thema sexualisierte Gewalt in den Vereinen auftreten. Daher ist es wichtig, dass die Vereine sich mit dem Thema Kinderschutz im Fußball auseinandersetzen, denn wir, die den Fußball organisieren, tragen Verantwortung. Kinderschutz gehört zu den grundlegenden Anforderungen, denen jeder Verein gerecht werden muss. Darüber hinaus ist der gelebte Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ein Qualitätsmerkmal für jeden Verein. Bei der Umsetzung dieser sensiblen Thematik möchten wir Sie unterstützen.

Alle Informationen zum Thema Kinderschutz findet ihr unter folgendem Link: https://sbfv.de/kinderschutz
Podcast mit SC Freiburg Profi Nicolas Höfler zu diesem Thema: https://www.swr.de/sport/fussball/sc-freiburg/sc-freiburg-nicolas-hoefler-und-sein-kampf-gegen-sexualisierte-gewalt-100.html



Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 9:00Uhr
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Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht umfasst die persönliche Pflicht, die ein Trainer/Übungsleiter im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit eingeht, für die Vermeidung von Schäden Sorge zu tragen. Für viele besteht beim Thema Aufsichtspflicht oftmals eine gewisse Unsicherheit, was gefordert, erlaubt oder verboten ist. Durch die Zusammenfassung "Aufsichtspflicht - das Wichtigste in aller Kürze" und die Broschüre "Wie soll ich mich verhalten?" des Badischen Sportbundes werden Vereinen und Trainern diese Unsicherheiten genommen.

Weitere Informationen: 
Aufsichtspflicht_das_Wichtigste_in_aller_Kuerze_2019.pdf
Broschuere_WieSollIchMichVerhalten.pdf
Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 9:00Uhr
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Aktion "Fair bleiben liebe Eltern"
Mit der Aktion "Fair bleiben liebe Eltern" soll Eltern ihre Rolle und Wirkung neben dem Spielfeld verdeutlicht werden. Die Plakate und Karten können auch über den SBFV angefordert werden. Einfach per Mail an Johannes Restle (johannes.restle@sbfv.de) wenden.
Weitere Informationen: 
Elternflyer - Fair bleiben, liebe Eltern.pdf
FairPlay-Karte_Südbaden.pdf
FairPlay-Plakat_Südbaden.pdf
Erstellt/Stand: 
31.03.2020, 9:00Uhr
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Elternabend im Verein
Inhalt in Arbeit
Erstellt/Stand: 
30.03.2020, 19:06Uhr
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Lehrgangsprogramm SBFV
Der SBFV bietet eine Vielzahl von Qualifizierungsmöglichkeiten für Trainer/innen aber auch für Vereinsmitarbeiter an. Im Lehrgangsprogramm sind alle Maßnahmen für das Jahr 2020 aufgeführt und erklärt.
Informationen findet ihr zudem auf unserer Homepage im Bereich Qualifizierung.
Weitere Informationen: 
SBFV_Lehrgangsprogramm_2020.pdf
Erstellt/Stand: 
30.03.2020, 19:04Uhr
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Sportliche Konzeption
Neben der Organisation einer Jugendabteilung ist die sportliche Ausrichtung der zweite große Baustein einer erfolgreichen Jugendarbeit.
Mit der Präsentation "Philosophie im Kinder- und Jugendfußball" wollen wir die Vereine auf dem Weg zu einer sportlichen Ausrichtung, welche alters-, entwicklungs-, und leistungsgerecht aufgebaut sein sollte, unterstützen. 

Wie die sportliche Ausrichtung eines Vereins dargestellt werden kann, findet ihr als Praxisbeispiel auf der Homepage des FC Freiburg-St. Georgen.


 
Weitere Informationen: 
Philosophie im Kinder- und Jugendfußball.pdf
Erstellt/Stand: 
30.03.2020, 19:04Uhr
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Leitbild
Ein Leitbild muss auf jeden Verein angepasst und individuell erstellt werden und ist gerade im Hinblick auf die Außendarstellung sehr wichtig. Wir wollen in nächster Zeit Beispiele aus Vereinen hier aufführen. Anregungen kann man sich auch über den Film „Zurück zu den Wurzeln“ holen.
Weitere Informationen: 
Amateure_Plakat_Selbstverstaendnis.pdf
Erstellt/Stand: 
01.04.2020, 8:30Uhr
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Rechtsfragen rund um Verträge (z.B. Vertragsspieler, Trainer, Betreuer)
Der folgende Text ist mit freundlicher Hilfe durch Prof. Dr. Philipp S. Fischinger von der Universität Mannheim entstanden. Wir bedanken uns sehr für die Unterstützung. Die zur Verfügung gestellten vollständigen Unterlagen finden Sie unten:

Weder wir noch unsere Partner können für diese Angaben oder Ausführungen irgendwie haften. Sie ersetzen keinesfalls eine juristische Einzelfallberatung, sondern sollen lediglich eine Orientierung geben. 
Aus Gründen der Lesbarkeit und Länge haben wir die ursprünglichen Texte gekürzt und auf die wissenschaftlich korrekte Zitierweise verzichtet. Viele juristische Fragen muss man immer mit, „es kommt darauf an“ beantworten. Es gilt, die schwierige Grenze zwischen "noch richtig und ausführlich genug" auf der einen Seite und "noch lesbar" auf der anderen Seite zu finden.


Weitere Informationen: 
Aufwendungserstaz
Gehaltsfortzahlung
Kündigung
Berufsgenossenschaft (VBG)
Verlängerungsklauseln
Vertragslaufzeiten
Erstellt/Stand: 
30.03.2020, 15:00Uhr
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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen, die von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden. Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist vorerst für die Monate März und April vorgesehen und grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV):
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp


Erstellt/Stand: 
26.03.2020, 18:00Uhr
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Zahlungserleichterungen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet für die Zahlung der Beiträge Erleichterungen für Unternehmen und Vereine an. Auf der Website der VBG ode rim untenstehenden pdf finden Sie dazu weitere Informationen:

https://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/2_Beitrag/1_Ihr_Beitrag/Beitragsbescheid/beitragsbescheid_node.html

Weitere Informationen: 
Stundung_Ratenzahlung.pdf
Erstellt/Stand: 
24.03.2020, 14:21Uhr
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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Zur Vermeidung unbilliger Härten durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Finanzbehörden der Ländern steuerliche Maßnahmen, wie z.B: Steuerstundeungen, für Geschädigte beschlossen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Untenstehend außerdem ein Vordruck zur Beantragung der Erleichterugen beim jeweiligen örtlichen Finanzamt.

Weitere Informationen: 
Antrag Steuererleichterungen.pdf
Erstellt/Stand: 
24.03.2020, 14:13Uhr
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Gibt es Hilfe für in Not geratene Mitglieder der Fußballfamilie?
Die DFB-Stiftung-Sepp-Herberger hat mit Unterstützung von Nationalspieler Jonathan Tah ein Hilfsprogramm für Mitglieder der Fußballfamilie, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not oder wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind. 
Antragsberechtigt sind Menschen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in den DFB-Mitgliedsverbänden, deren Untergliederungen (zum Beispiel Schiedsrichtervereinigungen) und den bundesdeutschen Fußballvereinen engagieren.

Förderanträge können ab sofort formlos per E-Mail an corona-hilfe@sepp-herberger.de bei der Stiftung gestellt werden. Wichtig ist der Nachweis über die individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den jeweiligen Antragsteller. Jeder Antrag wird im Einzelverfahren geprüft. Ein Anspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der Sepp-Herberger-Stiftung:
https://www.sepp-herberger.de/2020/03/20/fussballer-helfen-fussballern-dfb-stiftung-sepp-herberger-startet-corona-nothilfefonds/

Erstellt/Stand: 
23.03.2020, 15:15Uhr
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Was geschieht, wenn ich keine Fortbildung mehr finde, obwohl in diesem Jahr meine Lizenz verlängert werden müsste?
Für Teilnehmer, die an einer der abgesagten Fortbildungsmaßnahme teilgenommen hätten und diese zur Lizenzverlängerung brauchen, damit ihre Lizenz 2020 zuschussfähig ist, werden wir versuchen, individuelle Lösungen finden.

Erstellt/Stand: 
30.10.2020, 9:00Uhr
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Kann sichergestellt werden, dass alle Interessenten in diesem Jahr noch einen Lehrgangsplatz bekommen?
Wir werden versuchen, möglichst vielen Interessenten einen Lehrgangsplatz zur Verfügung zu stellen. Dies kann durch Umplanung bestehender Termine oder Neuplanung an einem neuen (zusätzlichen) Termin im Jahr 2021 geschehen. Dabei wird natürlich auch bei einer erhöhten Teilnehmerzahl die Qualität des Unterrichts durch den Einsatz zusätzlicher Referenten sichergestellt.

Dass wirklich jede/r einzelne Interessierte zu einem ihm/ihr passenden Termin genau den richtigen Lehrgang finden wird, kann leider nicht sichergestellt werden.

Erstellt/Stand: 
30.10.2020, 9:00Uhr
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Werden die ausgefallenen Veranstaltungen neu geplant?
Aktuell ist es noch nicht möglich, eine Aussage darüber zu treffen, ob Veranstaltungen ersatzlos ausfallen oder eine Neuplanung an einem anderen Termin möglich ist. Bestehende Trainerausbildungsschienen werden auf jeden Fall zu Ende geführt.

Eine genaue Terminierung ist jedoch aktuell noch nicht möglich. Wir werden die Teilnehmer informieren, sobald wir konkrete Antworten haben. Dies kann jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, wir bitten um Geduld.

Erstellt/Stand: 
30.10.2020, 9:00Uhr
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Finden aktuell Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung statt?
Alle Qualifizierungsmaßnahmen des SBFV sind vorerst bis einschließlich 30.11.2020 abgesagt. Dies betrifft alle Lehrgänge der Trainer Aus- und Fortbildung sowohl zentral in der Sportschule Steinbach, als auch dezentral in den Bezirken. Hierzu zählen auch DFB-Mobil-Besuche, überfachlichen Kurzschulungen und Seminare im Hotel Sonnhalde in Saig. 
Wann der Bildungsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung und den Empfehlungen der zuständigen Behörden ab.

Erstellt/Stand: 
30.10.2020, 9:00Uhr
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Rechtsfragen (u.a. Spielbetrieb, Arbeitsrecht, Sponsoring, Ticketing)
Die Kanzlei Lentze Stoppper aus München hat einen Leitfaden mit einigen Fragenstellungen zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf verschiedene Themenbereiche der Vereine erstellt.  Wir bedanken uns sehr für die Unterstützung. Die zur Verfügung gestellten vollständigen Unterlagen finden Sie unten:

Weder wir noch unsere Partner können für diese Angaben oder Ausführungen irgendwie haften. Sie ersetzen keinesfalls eine juristische Einzelfallberatung, sondern sollen lediglich eine Orientierung geben.
Aus Gründen der Lesbarkeit und Länge haben wir die ursprünglichen Texte gekürzt und auf die wissenschaftlich korrekte Zitierweise verzichtet.Viele juristische Fragen muss man immer mit, „es kommt darauf an“ beantworten.
Es gilt, die schwierige Grenze zwischen "noch richtig und ausführlich genug" auf der einen Seite und "noch lesbar" auf der anderen Seite zu finden.

Weitere Informationen: 
2020-03-20_Lentze Stopper_Corona-Pandemie_Aktuelle Rechtsfragen im Sport.pdf
Erstellt/Stand: 
20.03.2020, 19:00Uhr
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Wie kann kann der DFB sei Mitgliedsverbände und Vereine unterstützen?

Was ist möglich und was nicht? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten? Welche Maßnahmen sind bereits beschlossen? Worüber wird noch konkret nachgedacht? Welche Erwartungen sind realistisch?

Es sind bei weitem nicht die wichtigsten Fragen in der Corona-Krise, doch es sind wichtige Fragen für den deutschen Fußball und seine Vereinslandschaft.

DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge nimmt dazu in einem DFB.de-Interview ausführlich und offen Stellung: 
https://www.dfb.de/news/detail/osnabruegge-alle-uns-moeglichen-massnahmen-zu-helfen-ergreifen-214263/ 


Erstellt/Stand: 
20.03.2020, 15:30Uhr
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Fragen zum Thema "Kurzarbeit im Verein"
Der DFB hat zum Themenkomplex "Kurzarbeit" ein Merkblatt für Vereine erstellt.

Weitere Informationen: 
DFB-Merkblatt Kurzarbeit_2020-03-25.pdf
Erstellt/Stand: 
26.03.2020, 18:15Uhr
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Fragen rund um den Verein (Mitgliederversammlung, Handlungsfähigkeit, Beiträge, Kosten)
Fragen und Antworten zum "Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie" hat der Badische Sportbund Freiburg zusammengestellt.

Die aktuelle Version finden Sie auf der Website des BSB:
https://www.bsb-freiburg.de/aktuelles/artikel/rechtsfragen-von-vereinen-im-umgang-mit-dem-corona-virus

Erstellt/Stand: 
01.04.2020, 18:00Uhr
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Hilfsangebote im Bezirk BODENSEE
FC Hilzingen
Angebot: Einkaufsservice Dienstags und Freitags 18-21 Uhr
Kontakt: 0176-63171796 oder 0160-97832385 | fcHilft@gmx.de

FC 03 Radolfzell
Angebot: Einkaufsservice und weitere Erledigungen (Gang zur Post etc.) in Radolfzell, Salem, Konstanz, Stockach, Singen und Allensbach
Kontakt: +4915168824597 | oder online: https://fc-radolfzell-team.mailchimpsites.com/

1. FC Rielasingen-Arlen
Angebot: Verschiedene Erledigungen (Einkaufsservice, Gang zur Post, zur Apotheke usw.)
Kontakt: 0177-8779760 | flinke.fuesse@1fcra.com
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Hilfsangebote im Bezirk SCHWARZWALD

FC Pfaffenweiler
Angebot: Einkaufsservice (Dienstags und Samstags)
Kontakt: 01525-4303008 | e-mail@fcpfaffenweiler.de


Sportfreunde Neukirch (Damen)

Angebot: Einkaufsservice (inkl. Getränkelieferung & Metzgerwaren)
Kontakt: Einkaufsservice: 0173-8656356 oder 0178-6902152 | Getränkelieferung: 07723-2552 (auf Anrufbeantworter sprechen) oder 0171-4158722 | Metzgerwaren: 07723-1576


SV Eisenbach
Angebot: Einkaufsservice
Kontakt: 01522-4292089 oder www.sportverein-eisenbach.de


SV Hinterzarten

Aktion: Einkaufsservice
Kontakt: Nachbarschaftshilfe-htz@web.de

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Hilfsangebote im Bezirk HOCHRHEIN
FC Schönau
Aktion: Nachbarschaftshilfe, Einkaufen etc.
Kontakt: Dirk Pfeffer: 07673-8204-30 | dpfeffer@schoenau-im-schwarzwald.de

Tus Efringen-Kirchen
Aktion: Einkaufsservice
Kontakt: 07628-806123 | bestellung@tus-efringen-kirchen.de

VfB Waldshut
Angebot: Einkaufsservice, Abholungen, Fahrdienst in ganz Waldshut (auch Schmittenau, Liedermatte und Bergstadt)
Kontakt: Martin Weinkötz (0171-6944229 | mweink15@gmail.com) oder Tommy Buschle (07751-3731 | tommybuschle@t-online.de)
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Hilfsangebote im Bezirk FREIBURG

FC Freiburg-St. Georgen
Angebot: Einkaufsservice für Bewohner des Stadtteils
Kontakt: Nora & Frido: 0171-7412863 | stg-einkaufsservice@gmx.de

FC Rimsingen
Angebot 1: Einkaufsservice
Kontakt: Über die Social-Media-Kanäle des Vereins
 

Angebot 2: Nachhilfeunterricht für Kinder
Kontakt: nachhilfe@fcrimsingen.de | Über die Social-Media-Kanäle des Vereins


FC Waldkirch
Angebot: Einkaufsservice
Kontakt: Trainer der A-Jugend: Einkaufenfuerdenverein@web.de
SV Achkarren

Angebot: Einkaufsservice
Kontakt: 01515060494 | info@sv-achkarren.de


SV Au-Wittnau
Angebot: Einkaufsservice für Wittnau und Umgebung
Kontakt: 017697923017 | einkaufen@au-wittnau.de


SV Breisach
Angebot: Einkaufsservice in Breisach und 5km-Umkreis (Mindestbestellwert 20 Euro)
Kontakt: +491781966814 und +4917655592503 (auch Whatsapp) | corona@svbreisach.de


SV Burkheim
Angebot: Einkaufsservice in Burkheim
Kontakt: 0176-22552400 | Einkaufsservice-svb@gmx.de


SV Mundingen
Angebot: Einkaufsservice
Kontakt: Susanne Stahmann (0176-31146605) & Kai Vogel (0176-70333320). Anrufe Mo-Mi 13-15 Uhr, Do 10-12 Uhr


TuS Königsschaffhausen
Angebot: Einkaufsservice
Kontakt: 0163-7756458 | tushilft@gmail.com

TSV Alemannia Zähringen
Angebot: Einkäufe und Erledigungen
Kontakt: Juli & Annika: 0761-76999229 | wir-helfen@alemannia-zaehringen.de

VfR Ihringen
Angebot: Einkaufsservice Montag-Donnerstag 9-20 Uhr
Kontakt: 0176/56723918 | info@vfrihringen.de

VfR Merzhausen
Angebot: Einkaufsservice und andere Erledigungen
Kontakt: 0761-4019166
 

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Hilfsangebote im Bezirk OFFENBURG
FC Ankara Gengenbach
Aktion: Einkaufsservice
Kontakt: Koray Özkan: 0151-55136884

SC Hofstetten
Angebot: Unterstützung der Gemeinde bei Hilfsaktionen
Kontakt: 07832-91290 | gemeinde@hofstetten.com
SV Diersheim
Aktion: Unterstützung bei der Bewältigung von alltäglichen Dinge (Einkaufsservice, Fahrdienst, etc.)
Kontakt: 07844-3180862 | info@sv-diersheim.de

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Hilfsangebote im Bezirk BADEN-BADEN

FV Ottersweier
Angebot: Hilfen in jeder Form (Einkaufsservice, Gassi gehen, usw.)
Kontakt: 07223-3009721 | fvohilft@fvottersweier.de | Über die Social-Media-Kanäle des Vereins


VfB Bühl

Angebot: Beteiligung an der Bürgerhilfe der Stadt Bühl (Einkaufen, Erledigungen etc.)
Kontakt: 07223-935333 | info@drk-buehl-achern.de


VfR Bischweier
Aktion: Einkaufshilfe
Kontakt: Marcel Kristofic, Sebastian Kopp, Marius App
 

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Welche Auswirkungen hat die Aussetzung auf Schulungen und sonstige SBFV-Veranstaltungen?
Generell sind auch alle SBFV-Veranstaltungen vorerst bis zum 30.11.2020 abgesagt. Angemeldete Teilnehmer für eine Schulung oder Bildungsmaßnahme werden über die weitere Vorgehensweise per E-Mail informiert.



Erstellt/Stand: 
30.10.2020, 9:00Uhr
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Angabe zum Tag des letzten Spiels
Nach Erhalt einer Abmeldung ist der abgebende Verein dazu verplichtet u.a. die Angabe über den Tag des letzten Spiels des Spielers zu bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass beim Tag des letzten Spiels sowohl Pflicht- als auch Freundschaftsspiele zu berücksichtigen sind.

Sollte der betroffene Spieler zwar auf dem Meldebogen gestanden haben, allerdings nicht zum Einsatz gekommen sein, zählt dies nicht als Einsatz.
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Verbandsspiele nach dem 30.06. – Abmeldefrist trotzdem wahren
Finden nach dem 30.06. noch Pflichtspiele statt und meldet sich der Spieler vor Ablauf von 5 Tagen (Aktiv) bzw. 7 Tagen (Jugend) nach dem letzten Pflichtspiel seines Vereins ab, so gilt der 30.06. als Abmeldetag.
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Abmeldung durch den Aufnehmenden Verein (Pass-Online)
Die Abmeldung des Spielers kann über DFBnet Pass Online auch vom aufnehmenden Verein für den Spieler im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel übermittelt werden. Voraussetzung für die Beantragung ist jedoch, dass dem antragstellenden Verein die schriftliche Einwilligung des Spielers bzw. eines gesetzlichen Vertreters (Minderjährigen) vorliegt!

Wichtig: Bei der stellvertretenden Abmeldung gilt das Eingabedatum des neuen Vereins als Datum der Abmeldung des Spielers.
Mit dem Zeitpunkt der Abmeldung ist somit das Spielrecht beim bisherigen Verein automatisch erloschen. Ein Einsatz beim bisherigen Verein ist nach der stellvertretenden Abmeldung nicht mehr erlaubt!

Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über die Abmeldung informiert.

Die Angaben über den Tag der Abmeldung, über Zustimmung oder Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel und den Tag des letzten Spiels des Spielers können anschließend durch den abgebenden Verein mittels DFBnet Pass Online erfolgen oder durch Einsenden des ausgefüllten Spielerpasses/Passverlusterklärung dem zuständigen Landesverband mitgeteilt werden.
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Zweitspielrecht
Für Studenten, Berufspendler, Schüler und vergleichbare Personengruppen kann unter Beibehaltung Ihres Spielrechts bei dem Stammverein ein Zweitspielrecht für ein Spieljahr für einen Zweitverein erteilt werden.

Voraussetzung:

- Spieler pendelt zwischen Erst- und Zweitwohnsitz
- Der Zweitverein nimmt mit seiner ersten Mannschaft max. zur Bezirksliga am Spielbetrieb teil
- Entfernung zwischen Stamm- und Zweitverein beträgt min. 100 km
- Wohnort muss in unmittelbarer Nähe zum Zweitverein sein


Beizufügen sind:

- Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechts für Amateure
- die Einverständniserklärung des Stammvereins
- eine entsprechende Bestätigung der Hochschule, des Arbeitgebers, der Schule usw.
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Erst- oder Zweitwohnsitz) der sich in unmittelbaren Bereich des Zweitvereins befindet
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Vorzeitige Freigabe für Aktivmannschaften
A-Junioren bzw. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs, können eine vorzeitige Freigabe für Aktivmannschaften für alle Herren-/Frauenmannschaften erhalten.

A-Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und B-Juniorinnen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Herren-/Frauenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es einen besonderen Antrags bedarf. Ein Eintrag auf dem Pass erfolgt nicht mehr.
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Duplikate
Für die Beantragung eines Duplikatpasses reicht eine kurze schriftliche Mitteilung per Mail/E-Postfach aus oder Sie beantragen die Neuausstellung des Spielerpasses über den ausgefüllten Spielgenehmigungsantrag. Hierzu muss das Feld ‘‘Duplikatpass‘‘ angekreuzt werden. Eine Beantragung mittels Pass-Online ist nicht möglich.
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Spielberechtigung für ausländischen Spieler / Flüchtlinge

Erstmalige Spielerlaubnis

Jugend:
Spieler unter 10 Jahren erhalten ein sofortiges Spielrecht.

Bei Spielern über 10 Jahren muss der Antrag mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
  • Spielgenehmigungsantrag
  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Fifa Formular)
  • Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
  • Meldebestätigung des Spielers und der Eltern (Begleiteter Flüchtling)
Der SBFV leitet den Antrag nach FIFA-Reglement für internationale Wechsel an den DFB weiter. 
Nach Ablauf von 30 Tagen kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.

Aktiv:

  • Spielgenehmigungsantrag
  • Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
Sobald der DFB die Internationale Freigabe beantragt hat, kann vom SBFV ein Spielrecht erteilt werden.

Vereinswechsel aus dem Ausland

Jugend:

Spieler unter 10 Jahren erhalten ein sofortiges Spielrecht.
Bei Spielern über 10 Jahren muss der Antrag mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
  • Spielgenehmigungsantrag auf Vereinswechsel
  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Fifa Formular)
  • Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
  • Meldebestätigung des Spielers und der Eltern (Begleiteter Flüchtling)

Der SBFV leitet den Antrag nach FIFA-Reglement für internationale Wechsel an den DFB weiter. 
Nach Ablauf von 30 Tagen kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.

Aktiv:

  • Spielgenehmigungsantrag auf Vereinswechsel
  • Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)

Nach Ablauf von 30 Tagen (Fifa-Reglement) kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.
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Finanzielle Unterstützung


"2:0 für ein Willkommen"


Im Rahmen der Initiativen „1:0“ und „2:0 für ein Willkommen“ wurden in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 insgesamt 3.461 Fußballvereine mit einer pauschalen Anerkennungsprämie von jeweils 500 Euro unterstützt. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt 304 Fußballvereine und –verbände mit einer individuellen Fördersumme für weitergehende gesellschaftliche Integrationsansätze gefördert. Seit dem Start der Initiative am 19. März 2015 wurden zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung der A-Nationalmannschaft der Männer insgesamt 2.304.178 Euro aufgewendet.

Die Initiative in ihrer bisherigen Ausrichtung endete zum 31. Dezember 2019.
Ab dem 1. Januar 2020 ist die Förderung von individuellen Anträgen nicht mehr möglich.

 

Neuausrichtung 2020/2021
Gemeinsam mit der Beauftragen der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration werden wir in 2020 und 2021 Maßnahmen fördern, deren Ziel es ist, Flüchtlinge gezielt für ein ehrenamtliches Engagement in den Fußballorganisationen (primär in den Fußballvereinen, aber auch in den DFB-Landesverbänden und deren Untergliederungen) zu begeistern und zu befähigen, so dass möglichst viele Menschen mit Fluchterfahrung mittelfristig eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Fußballorganisation wahrnehmen können.

Hierbei werden mehrtägige Veranstaltungen in ausgewählten Sportschulen der DFB-Landesverbände durchgeführt, um den Flüchtlingen einerseits zu vermitteln, was ein (Fußball-)Verein ist, wie er funktioniert und warum es wichtig ist, sich ehrenamtlich für die Gesellschaft zu engagieren. Darüber hinaus wird im Rahmen der Veranstaltung eine erste, niederschwellige Qualifizierung zu Trainern, Schiedsrichtern etc. erfolgen, die dann vertieft in einem Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot des DFB und seiner Landesverbände fortgesetzt werden kann.

Geplant ist, pro Jahr insgesamt fünf Veranstaltungen durchzuführen und im Anschluss möglichst viele Teilnehmende in eine weitergehende Qualifizierungsmaßnahme zu überführen. Die jeweils angebotenen Maßnahmen sind gleichermaßen an Frauen und Männer zwischen 14 und 27 Jahren gerichtet.

Zudem soll ein Leadership-Programm für Menschen mit Fluchterfahrung realisiert werden, mit dem Ziel, Geflüchtete für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten/Funktionen in den Fußballverbänden und -vereinen (weiter) zu stärken.

Die Antragstellung und Koordination obliegt den DFB-Regionalverbänden.

Weitergehende Informationen zur Initiative stehen unter www.egidius-braun.de/engagement-fuer-fluechtlinge/ bereit.

Kontakt für Rückfragen:
DFB-Stiftung Egidius Braun
Sövener Straße 50
53773 Hennef
Tel. 02242 – 918 850
info@egidius-braun.de

 

Projekt "Sport mit Flüchtlingen" / "Integration durch Sport"


Eine weitere Fördermöglichkeit bietet zudem die Initiative "Sport mit Flüchtlingen" / "Integration durch Sport" des Landessportverbandes, der Sportbünde und des Landes Baden-Württemberg.

Nähere Informationen zur Förderung durch den BSB Freiburg finden Sie unter folgenden Links:
https://www.bsb-freiburg.de/sport-und-gesellschaft/beratung-unterstuetzung
https://www.bsb-freiburg.de/sport-und-gesellschaft/sport-mit-fluechtlingen
 

Weitere Informationen: 
Förderantrag Flüchtlinge_BSB Freiburg.pdf
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Steuerliche Förderung
Seitens der Bundesregierung wurden steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge verabschiedet. Nachdem es Vereinen grundsätzlich nicht erlaubt ist, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung nicht fördern, wurde hier eine Ausnahme für die Flüchtlingshilfe geschaffen. Demnach können Mittel, die Vereine im Rahmen einer Sonderaktion für die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge erhalten haben, ohne Änderung der Satzung für den angegebenen Zweck verwendet werden. Der Verein, der die Spenden gesammelt hat, muss entsprechende Zuwendungen bestätigen und in der Zuwendungsbestätigung auf die Sonderaktion hinweisen.

Neben der Verwendung der Spenden ist es ausnahmsweise auch unschädlich, wenn sonstige vorhandene Mittel, die keiner anderen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen eingesetzt werden. Auf den Nachweis der Hilfebedürftigkeit kann in beiden Fällen bei Flüchtlingen verzichtet werden.

Auch die Weiterleitung von vorhandenen Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die z.B. mildtätige Zwecke verfolgen, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen ist unschädlich für die Steuerbegünstigung des Vereins.

Detailierte Informationen hierzu finden Sie auch hier
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Weitere Informationen: 
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge.pdf
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Spielberechtigung
Um nicht nur beim Training für ihren neuen Klub auf dem Platz stehen können, brauchen Flüchtlinge  - wie jeder andere Fußballer in Südbaden - eine Spielerlaubnis des SBFV. Bei der Beantragung gibt es folgendes zu beachten.

Für minderjährige Flüchtlinge unter 10 Jahren kann ein sofortiges Spielrecht erteilt werden. Etwas komplizierter wird es für die Altersgruppe der 10- bis 18-Jährigen. Die FIFA verbietet zum Schutz der Jugendlichen internationale Vereinswechsel minderjähriger Fußballspieler in diesem Altersbereich. Es ist gemäß den Vorgaben der FIFA zwingend die Ausstellung eines "internationalen Freigabescheins" notwendig, den der SBFV über den DFB beim Nationalverband des Herkunftslandes beantragen muss. Kommt innerhalb einer Frist von 30 Tagen kein Einwand zum Wechsel oder erfolgt zum Beispiel vom Nationalverband aus einer Krisenregion keine Rückmeldung auf die entsprechende Anfrage, darf der SBFV gemäß den FIFA-Richtlinien die Spielberechtigung ordnungsgemäß erteilen.
Bei erwachsenen Flüchtlingen müssen für das Spielrecht beim SBFV die nachfolgenden üblichen Unterlagen eingereicht werden. Auch hier ist gemäß den Vorgaben der FIFA zwingend die Ausstellung eines "internationaler Freigabescheins" notwendig was bedeutet, dass auch hier die o.g. 30-Tage-Regelung gilt.

Grundlage für diese Verfahrensweisen ist das Reglement der FIFA. Es gibt also keine spezifische Regelung des SBFV. An das FIFA-Reglement sind der DFB und seine Landesverbände zwingend gebunden. Der SBFV steht in der Sache deshalb immer vor dem gleichen Dilemma: Man will nichts verhindern oder verzögern, muss sich aber an die Regelungen der FIFA halten. Was bedeutet, dass es schlicht verboten ist, ohne die zwingend vorgeschriebene Bestätigung des bisherigen Landes eine Spielberechtigung auszustellen. Ein Verstoß gegen die Statuten würde unter Umständen nicht nur dem Verein schaden, sondern auch Strafen für die einzelnen Spieler nach sich ziehen. Geht eine Erklärung des Herkunftslandes früher ein, wird der Fall unverzüglich durch die Passstelle bearbeitet. Ansonsten kann aber an dieser Stelle nur um Verständnis für die Wartezeit geworben werden.
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Weitere Informationen: 
Spielberechtigung von Flüchtlingen.pdf
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Versicherungsschutz
Der Badische Sportbund Freiburg, bzw. der Landessportverband übernimmt die kompletten Kosten für die pauschale Sportversicherung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Mit dieser Versicherung können Flüchtlinge in den südbadischen Sportvereinen am Vereinsangebot teilnehmen. Die Vereine haben eine kostenfreie Absicherung im Schadensfall. Die Versicherung ist gültig für alle BSB-Mitgliedsvereine und deckt Unfall- und Haftpflichtschäden laut den Bedingungen der aktuellen ARAG Sportversicherung ab.
Für Trainingsbetrieb und sonstige Vereinsveranstaltungen gilt: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Sportstätte zum Zweck der aktiven Teilnahme und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung des Sportangebots. Nicht versichert sind die Asylbewerber und Flüchtlinge als Zuschauer/Besucher von Veranstaltungen. Die Flüchtlinge und Asylbewerber benötigen keinen Mitgliedsstatus für diese Versicherung.
Für Wettkampf/Spielbetrieb gilt: Für die Teilnahme am Spielbetrieb des SBFV ist die Mitgliedschaft in einem Verein Voraussetzung. Der Verein nimmt den Flüchtling oder Asylbewerber als Mitglied im Verein auf. Hier wird nicht von anderen Mitgliedern des Vereins unterschieden. Mit der Mitgliedschaft im Verein besteht dann der übliche Versicherungsschutz.
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Weitere Informationen: 
Versicherungsschutz von Flüchtlingen.pdf
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Vertragsende
Endet der Vertrag eines Spielers zum 30.06. des abgelaufenen Spieljahres,so endet auch das Spielrecht zum 30.06.

Will der Spieler sein Spielrecht beim Verein als Amateur weiterführen, so muss ein Spielgenehmigungsantrag „Wiederanmeldung“ und der „bisherige Spielerpass“ eingereicht werden.
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Ausbildungsentschädigung
(nur im Aktivbereich und bei älterem A-Junioren bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang)

Die festgelegten Basisbeträge zur Berechnung der Entschädigungszahlung beim Vereinswechsel finden Sie in der Spielordnung unter §16 Ziffer 3.2. ff.

Ausbildungsentschädigung bei Vereinswechseln in der Wechselperiode 1 (Abmeldung bis 30.6., Antragseingang bis 31.8.) kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch die Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. In Wechselperiode 2 (Abmeldung bis 31.12., Antragseingang bis 31.1.) kann die Zustimmung nicht durch die Zahlung der Entschädigungssumme ersetzt werden.

Im Jugendbereich gibt es keine festgelegten Entschädigungssummen.
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Wechselperiode I - 1.7. bis 31.8.

Wechselperiode I: 1. Juli bis 31. August


  • die Abmeldung muss bis zum 30.6. erfolgen
  • der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31.8. bei der Geschäftsstelle vorliegen
  • die fehlende Zustimmung kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzt werden (SpO § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3)
  • auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. vorliegen.

Infos zur Wechselperiode I finden Sie hier
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Wechselperiode II - 1.1. bis 31.1.
DruckversionPDF-Version

Wechselperiode II: 1. Januar bis 31. Januar

  • die Abmeldung muss bis zum 31.12. erfolgen
  • der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31.1. bei der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden
  • die fehlende Zustimmung kann nicht durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzt werden
  • auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.1. vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden

Weitere Infos zur Wechselperiode II finden Sie hier
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07. An wen soll man sich wenden, wenn man einen talentierten Spieler kennt oder sieht?

Alle Ansprechpartner, Stützpunkte und Kommunikationsdaten sind zu finden unter www.sbfv.de!

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Wiederanmeldung

Möchte ein Spieler nach seiner Abmeldung wieder bei seinem alten Verein spielen, der Pass befindet sich jedoch bereits auf der Geschäftsstelle bzw. der Spieler wurde bereits mittels Pass-Online abgemeldet, muss ein Antrag auf Wiederanmeldung gestellt werden.Der Antrag auf Wiederanmeldung kann entweder mittels dem Spielgenehmigungsantrag oder über die Funktion ''Vereinswechsel'' im Pass-Online beantragt werden.

Der Verein erhält dann einen neuen Spielerpass mit neuem Spielrecht. Bis dahin besitzt der Spieler keine Spielberechtigung.

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Spielgenehmigungsantrag

Die Anträge bitte leserlich ausfüllen und unbedingt die Vereinsnummer eintragen.  Anträge können grundsätzlich per Fax zugesandt werden. In dem Fall bitte kein Original nachsenden. Spielerpässe müssen im Original vorliegen.

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Spielerpass

Nach Erhalt der Abmeldung ist der abgebende Verein verpflichtet, den vollständig ausgefüllten Spielerpass innerhalb von 14 Tagen an die Verbandsgeschäftsstelle zu senden. Wichtig: Das Abmeldedatum und das Datum des letzten Spiels (bzw. die Bestätigung, dass der Spieler länger als 6 Monate nicht gespielt hat), sind die Berechnungsgrundlage für das neue Spielrecht. Befindet sich der ausgefüllte Spielerpass bereits auf der Geschäftsstelle, sind die Angaben unwiderruflich maßgebend. Stimmt die Eintragung bezüglich des Abmeldedatums auf dem Spielerpass mit einem zusätzlich eingereichten Einschreibebeleg nicht überein, wird das früheste Abmeldedatum zur Berechnung der Wartefrist herangezogen. Der Beginn der Wartefrist ist der Tag nach der Abmeldung. Der Spielerpass muss im Orignal eingereicht werden, soweit die Angaben nicht im "PassOnline"-Verfahren erfolgen.

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Namensänderungen

Bei Namensänderungen sind ein entsprechender Nachweis und der bisherige Spielerpass einzusenden.

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Juniorenpässe - Umstellung

Beim Übergang zu den Aktiven sind die gelben Juniorenpässe bis zum 30.9. in graue Aktivpässe umzustellen. Dazu senden Sie bitte die Pässe mit einem entsprechenden Hinweis an die Geschäftsstelle. Ein Antragsformular ist nicht notwendig. Da die Spieler des älteren A-Junioren-Jahrgangs bis zum 30.6. noch Juniorenspieler sind, kann die Umstellung erst ab dem 1. 7 erfolgen. Eventuelle Abmeldungen können dann berücksichtigt werden.

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Internationale Vereinswechsel

Für die Beantragung eines internationalen Vereinswechsel über den DFB benötigen wir stets:

- ausgefüllten Spielgenehmigungsantrag mit Angabe des letzten Vereins im Ausland
- Angabe über letzten Wohnort im Ausland
- Kopie Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel


Für einige Länder sind darüberhinaus weitere Angaben bzw. Dokumente erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass das internationale Freigabeverfahren bis zu max. 30 Tage in Anspruch nehmen kann.
Das Spielrecht kann erst erteilt werden, sobald uns eine Rückmeldung vom DFB bzw. vom jeweiligen Herkunftsland vorliegt. Andernfalls spätestens nach Ablauf der 30-tägigen Wartefrist.

Für die Erteilung eines sofortigen Spielrechts muss der Antrag auf Vereinswechsel innerhalb einer der beiden Wechselperioden (Wechselperiode 1 / 01.07.-31.08.) bzw. (Wechselperiode 2 / 01.01.-31.01.) eingereicht werden. Entscheidend ist hierbei der tatsächliche Eingang auf der Geschäftsstelle. Die Beantragung eines internationalen Vereinswechsels auch mit Pass-Online möglich.

Geht ein Antrag auf internationaler Vereinswechsel außerhalb der beiden Wechselperioden ein, kann in der Regel kein sofortiges Spielrecht erteilt werden. In diesen Fällen ist mit einer Wechselwartefrist zu rechnen.

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Nachträgliche Freigabe für Aktivmannschaften

Die Anträge für eine nachträgliche Freigabe für Aktivmannschaften müssen auch innerhalb der Wechselperioden bei der Verbandsgeschäftsstelle eingegangen sein.
Geben Sie dabei neben Vorname und Nachname auch das Geburtsdatum des Spielers an, da er sonst in der Datenbank nicht gefunden werden kann.

Die nachträgliche Freigabe kann nach Abschluss des Vereinswechsels auch vom aufnehmenden Verein mittels Pass-Online gestellt werden. Hierzu muss dem antragestellenden Verein jedoch die schriftliche nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins oder ein entsprechender Zahlungsnachweis (gilt nur in Wechselperiode 1) vorliegen.

Nachträgliche Zustimmungen die außerhalb der Wechselperioden bzw. zu spät eingereicht werden, können nicht zu Gunsten des Spielers berücksichtigt werden.

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Antrag auf Spielgenehmigung - Online

Mit dem DFBnet-Modul Passantrag Online können erstmalige Spielerlaubnisse und Vereinswechsel innerhalb des SBFV online beantragt werden. Der Verein benötigt dazu eine besondere Kennung, die mit dem Formular (Passantrag Online) beantragt werden kann.

Auch bei der Online-Beantragung müssen alle erforderlichen Unterlagen (vollständig ausgefüllter Spielgenehmigungsantrag, Nachweis der Namensschreibweise, Nachweis der Abmeldung etc.) tatsächlich dem antragstellenden Verein vorliegen. Die Unterlagen müssen für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufbewahrt werden und auf Anforderung dem SBFV vorgelegt werden.

 

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Antrag auf Spielgenehmigung

Den Antrag bitte leserlich ausfüllen oder das Download-Formular benutzen. Der Antrag kann auch per Fax eingereicht werden.
Dem Antrag ist der Nachweis über die erfolgte Abmeldung (Einschreibebeleg) beizufügen. Die Bestätigung über die Abmeldung kann auch durch den abgebenden Verein auf der Rückseite des Spielerpasses erfolgen. Der Spielerpass ist vollständig auszufüllen (Abmeldedatum, Zustimmung/Nichtzustimmung, letztes Spiel).

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Abmeldung "Online"

Bei Teilnahme am Modul PassOnline können Abmeldungen durch den aufnehmenden Verein stellvertretend online vorgenommen werden. Nimmt der abgebende Verein ebenfalls am Online-Verfahren teil, kann er seine Angaben elektronisch erfassen. Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über die Abmeldung informiert.

Erhält der Verein eine Abmeldung ins Elektronische Postfach, ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen seine Angaben (Zustimmung, Nichtzustimmung, letztes Spiel) an die Passstelle zu übermitteln. Nimmt er am Pass Online-Verfahren bereits teil, kann dieses elektronisch erfolgen. Nimmt der nicht am Online-Verfahren teil, ist wie bisher der vollständig ausgefüllt Spielerpass einzusenden.

Voraussetzung für eine Online-Abmeldung ist, dass dem antragstellenden Verein bei der Beantragung stets ein entsprechender Nachweis der Abmeldung beim bisherigen Verein vorliegt. Als Nachweis der Abmeldung zählt bspw. der ausgefüllte Spielerpass/Passverlusterklärung vom abgebenden Verein oder der Post-Einschreibebeleg der Abmeldung.

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Ansprechpartner auf der SBFV-Geschäftsstelle:

DFB-Stützpunktkoordinator Südbaden
André Malinowski
Telefon 0761-2826922
E-Mail andre.malinowski@dfb-talentfoerderung.de

SBFV-Koordinatorin Mädchen-Stützpunkte
Ute Leuschner
Telefon 0761-2826923
E-Mail u.leuschner@sbfv.info

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15. Was passiert, wenn ein Spieler im Stützpunkt ist und dort besonders talentiert ist?

Über Vergleichsspiele zwischen den Stützpunkten und Bezirksauswahlen werden regelmäßig Sichtungen für die Südbadische Auswahl durchgeführt. Ein Spieler im Kader der SBFV-Auswahl wird zu weiteren Auswahllehrgängen und Vergleichsspielen gegen andere Verbandsauswahlen eingeladen. Über die Verbandsauswahl besteht die Möglichkeit, sich für eine Junioren-Nationalmannschaft zu empfehlen.

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14. Warum kann es passieren, dass ein als talentiert "gemeldeter" Spieler nicht zum Probetraining in den Stützpunkt eingeladen wird?

Der Spieler war eventuell schon im Stützpunkt und hat sich selber abgemeldet, er wurde bereits von einem Stützpunkttrainer aus dem Stützpunkt genommen oder er wurde durch einen Verbandstrainer nochmals in einem oder mehreren Spielen beobachtet und als (noch) nicht "stützpunkttauglich" bewertet.

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13. Wie kommen die Spieler/innen zum Stützpunkttraining?

Durch die Eltern. Allerdings können fast immer Fahrgemeinschaften gebildet werden, so dass der Zeit- und Fahraufwand für die Eltern nicht zu groß wird.

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12. Was ist ein "talentierter" Spieler?

Ein Spieler, der durch seine fußballerische/sportliche Leistung überdurchschnittlich positiv auffällt. (ACHTUNG: Mädchen, die in Jungenmannschaften mitspielen und dort fußballerisch "gut mithalten", bitte immer melden!) Im Zweifelsfall: trotzdem melden. Es können/dürfen/sollen auch mehrere Spieler aus einer Mannschaft gemeldet werden, wenn sie als talentiert angesehen werden.

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11. Was bringt/nützt das Stützpunkttraining (dem Spieler und dem Verein)?

Ziel des StP-Trainings ist die individuelle Verbesserung jedes Spielers. Der Spieler erreicht ein höheres Spielniveau. Der Verein und die Mannschaft in der er spielt, profitiert von seinem besonderen Können.

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10. Welche Jahrgänge werden aktuell trainiert/gefördert?

Von Ende E-Junioren bis Ende A-Junioren gibt es die Möglichkeit, über die Maßnahmen der DFB-/SBFV-Talentförderung gefördert zu werden. Das Stützpunkttraining beginnt mit dem 1. Jahr D-Junioren und endet mit dem 2. Jahr B-Junioren.

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09. Wann ist Stützpunkttraining?

In Südbaden an allen Stützpunkten aktuell immer Montagabend (weitere Infos finden Sie hier)
Wichtig: Möglichst kein Vereinstraining oder Spiele auf den Montag legen, wenn ein oder mehrere Auswahlspieler/innen im Kader sind! Stützpunkt-Training soll ein zusätzliches Training und damit zusätzliche Förderung für die Talente sein.

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08. Wie soll die Meldung aussehen?

Formlos per E-Mail mit Name, Geburtsdatum, Anschrift und Mannschaft des Spielers inkl. Liga

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06. Wer darf/soll talentierte Spieler melden?

JEDER! Jeder Trainer, jede Mutter, jeder Vater, jeder, der einen talentierten Spieler irgendwo sieht!

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05. Wann darf/soll ein talentierter Spieler gemeldet werden?

JEDERZEIT! Einfach beim DFB-Stützpunktkoordinator bzw. bei der Koordinatorin für Mädchen-Stützpunkte melden.

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04. Wann endet die Probezeit?

Erhält der Spieler die schriftliche Einladung von der SBFV-Geschäftsstelle mit Datenblatt zur Erfassung in der Datenbank, dann ist er offiziell in die DFB-/SBFV-Talentförderung integriert und bekommt diese Einladung jährlich zur neuen Saison.

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03. Was passiert, wenn ein Trainer einen talentierten Spieler an den SBFV meldet?

Der Spieler wird vom Stützpunkttrainer in einem oder mehreren Vereinsspielen beobachtet (gesichtet). Daraufhin wird der Spieler zur Probe in das Stützpunkttraining eingeladen, was ggf. auch gleich ohne Vorsichtung möglich sein kann

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02. Was passiert nach der Sichtung?

Die ausgewählten Spieler/innen werden per Brief zum Stützpunkttraining in ihrem Bezirk eingeladen.

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01. Wann und wo sind Sichtungen?

Jedes Jahr vor den Sommerferien wird der „ältere“ E-Jugend-Jahrgang in jedem Bezirk systematisch „gesichtet“. D.h. die Vereine melden ihre besten Spielerinnen und Spieler an den SBFV. Die Ausschreibung zu diesen Sichtungstagen („VR-Tag des Talents“) erfolgt im Zeitraum April/Mai mit allen wichtigen Informationen an alle Jugendleiter/innen.

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Abmeldung
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Die Deutsche Post bietet zwei Möglichkeiten des Einschreibens:

  1. Beim Einwurf-Einschreiben kann in einem Streitfall der Empfänger nicht ermittelt werden, da dieser Brief nur im Briefkasten eingeworfen wird.
  2. Beim Übergabe-Einschreiben muss der Empfänger unterschreiben und kann deshalb im Streitfall ermittelt werden.

Deshalb unser Tipp: Abmeldung per Übergabe-Einschreiben

Hinweis: Eine Abmeldung kann auch formlos erfolgen (das Download-Formular bzw. der rote Durchschlag des Spielgenehmigungsantrags sind lediglich Hilfen) Allerdings gilt der Spielgenehmigungsantrag nicht als Abmeldung und umgekehrt ist das Abmeldeformular nicht als Spielgenehmigungsantrag zu verwenden.
Mit der Abmeldung erlischt das Spielrecht beim bisherigen Verein. (siehe auch Wiederanmeldung)

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